Alle Artikel mit dem Schlagwort: rechtsfragen

E-Book-Deal Startup-Recht

Startups in der Pandemie – und E-Book „Startup-Recht“ günstiger

Für eine Woche gibt es das E-Book von „Startup-Recht“ für nur 17,99 € statt 35,99 €: Ihr sichert euch den Rechtsratgeber zum Sonderpreis und wir schauen mal auf die aktuelle Lage der Startup-Gründungen. Deal? Haben zwei Jahre Pandemie den Menschen den Mut genommen, ein Unternehmen zu gründen? Sind ihnen die Ideen ausgegangen – oder gar das Geld? Suchen wir nach Antworten. Das Statistische Bundesamt weist für die Jahre 2020 und 2021 jeweils mehr Neugründungen von Unternehmen mit „größerer wirtschaftlicher Bedeutung“ aus: 126.900 Betriebe waren dies im Jahr 2021. Auch die Zahl der nebenberuflichen Selbstständigkeiten stieg an. Einen Rückgang verzeichnete man dagegen bei den Kleinunternehmen. Mit 132.000 Neugründungen ging die Zahl sogar um knapp 20 % gegenüber 2019 – also vor der Pandemie – zurück. Wie viele der Neugründungen wirklich Startups sind, ermittelt etwa der KfW-Gründungsmonitor und Start-up-Report. Und hier kommt etwas Ernüchterung: Im Jahr 2020 sei die Zahl der Start-ups auf 47.000 zurückgegangen. 2018 und 2019 lag sie noch bei jeweils 70.000. Mit Risikokapital finanzierte Unternehmen seien aber nicht so stark vom Rückgang betroffen. (Dazu …

startup-recht Cover

Gründen: Der Rechtsratgeber für Startups in Neuauflage

Dieses Buch ist Pflichtlektüre für Gründer*innen: „Startup-Recht“ liefert euch einen Überblick über alle relevanten Themen, von der Wahl der Gesellschaftsform, der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags, dem Schutz von Marken und Technologien über Finanzierungsmöglichkeiten bis hin zu den Pflichten des Geschäftsführers. Der Rechtsanwalt Jan Schnedler hat nun die zweite Auflage seines erfolgreichen Rechtsratgebers für Startups verfasst – und mir einige Interviewfragen beantwortet. Lieber Herr Schnedler, als wir uns zur ersten Auflage Ihres Buchs „Startup-Recht“ unterhielten, warteten die Märkte auf innovative, technologiegetriebene Ideen. Wie sehen Sie die aktuelle Lage, unter dem Eindruck der Corona-Pandemie? Die größte Veränderung für die meisten innovativen Startups ist, dass die professionellen Investoren keine neuen Finanzierungen mehr eingehen, da sie wissen, dass ihre Portfolio-Unternehmen ebenfalls Schwierigkeiten haben werden, weitere Investoren zu finden. Die Investoren kalkulieren deshalb nun höhere Summen für die Startups, an denen sie schon beteiligt sind. Abgesehen davon ist die Krise für die meisten innovativen Startups, außer in der Gastro- und Veranstaltungsbranche etc., erst einmal durch die staatlichen Hilfsmittel und rechtlichen Erleichterungen etwas verschoben worden. Das gilt natürlich nicht für die Gastro- …

Startup-Recht

Die 10 häufigsten rechtlichen Fehler innovativer Startups

Ein Gastartikel von Jan Schnedler, Rechtsanwalt der Kanzlei Grenius Rechtsanwälte für Startup-Recht und Autor des Buches Startup-Recht. 1. Gründen in der falschen Gesellschaftsform Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder andere Gesellschaftsformen ohne Haftungsbeschränkung sind bei risikobehafteten Gesellschaftsmodellen nicht die richtige Gesellschaftsform. Grund dafür ist, dass zwar in erster Linie die GbR selbst mit ihrem Vermögen für alle Verbindlichkeiten und Schulden, die im Namen der Gesellschaft eingegangen wurden, haftet. Zusätzlich haftet für diese Verbindlichkeiten und Schulden der GbR grundsätzlich aber auch jeder Gesellschafter der GbR persönlich und unbeschränkt gesamtschuldnerisch mit dem gesamten Privatvermögen. Vergessen Sie nicht, dass der überwiegende Teil der Startups scheitert: daher müssen die Gründer im Worst-Case häufig selbst einen Privat-Insolvenzantrag stellen. Die richtige Gesellschaftsform von innovativen Startups zu Beginn der Unternehmung ist daher fast immer die GmbH, selten auch die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft oder die Aktiengesellschaft. Wichtig ist auch, nicht zu lange nach der Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit der GmbH-Gründung zu warten. Es kann komplizierter werden nachträglich, die vor Gründung bestehenden Assets, wie Marken, Urheberrechte, Patente und Kunden etc. in die GmbH einzubringen. 2. Firmen- …

Startup-Recht

Startup-Recht: Fragen vor der Gründung klären (Interview)

Firma gründen, Marke anmelden, Verträge mit Investoren aushandeln, Mitarbeiter einstellen: Auf Startups kommen nicht nur sehr viele, sehr unterschiedliche Fragen zu – sie kommen meist auch sehr schnell und geballt. Wer sich nun nicht sofort von Paragrafen und Richtlinien den Wind aus Segeln nehmen lassen will, befragt am besten den Spezialisten. Auch wir tun dies und sprechen heute im oreillyblog mit dem „Anwalt für Startups“, Jan Schnedler.   Herr Schnedler, Sie haben für uns gerade das Buch „Startup-Recht“ verfasst. Gelten für Startups denn eigene Gesetze? Nein, für Startups gelten die allgemeinen Gesetze. Manchmal gibt es aber Ausnahmen in den Gesetzen, die das Leben der Startups sogar einfacher machen können. Ein Beispiel sind Erleichterungen beim Kündigungsschutz von Mitarbeitern oder bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen. Letztlich habe ich in der jahrelangen Beratung für Startups festgestellt, dass sich alle Gründer – unabhängig vom konkreten Geschäftsmodell – immer wieder mit den gleichen rechtlichen Fragestellungen aus verschiedenen Rechtsgebieten beschäftigen. Insoweit gibt es schon so etwas wie Startup-Recht, allerdings nicht in einen Startup-Gesetz zusammengefasst, sondern über viele verschiedene Rechtsgebiete verteilt. Und …

Muss man für Social Media Marketing am Ende Jura studieren?

Mit dieser Frage beschäftigt sich heute in einem weiteren Social Media-Gastbeitrag der Berliner Rechtsanwalt und Webprogrammierer Thomas Schwenke. Ende Februar ist bei O’Reilly sein Buch Social Media Marketing & Recht erschienen. Social Media Manager und alle anderen, die sich mit Social Media Marketing beschäftigen, müssen einiges leisten: Neben ihren Fähigkeiten in Marketing und PR müssen sie auch Kenntnisse über die Gepflogenheiten der sozialen Netze und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen mitbringen. Während die erstgenannten Eigenschaften als selbstverständlich gelten, wird die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen in Social Media oft unterschätzt. Dabei sind hier mehr Dinge zu beachten als im klassischen Marketing- und PR-Business. Marketing in Echtzeit Im klassischen Marketing werden Werbemaßnahmen von langer Hand vorbereitet, oft durch mehrere Personen kontrolliert und/oder vom Hausjuristen geprüft. Die Kommunikation mit dem Kunden findet in der Regel von Angesicht zu Angesicht statt, so dass wettbewerbswidrige Aussagen nicht so leicht auffallen. Ganz anders ist es bei den Social Media. Das Marketing findet hier nicht punktuell, sondern fießend statt. Wer jeden Tweet, Facebook- oder Blogbeitrag erst gegenlesen lässt, schafft es nicht mehr, mit den …