Dieses Buch ist Pflichtlektüre für Gründer*innen: „Startup-Recht“ liefert euch einen Überblick über alle relevanten Themen, von der Wahl der Gesellschaftsform, der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags, dem Schutz von Marken und Technologien über Finanzierungsmöglichkeiten bis hin zu den Pflichten des Geschäftsführers. Der Rechtsanwalt Jan Schnedler hat nun die zweite Auflage seines erfolgreichen Rechtsratgebers für Startups verfasst – und mir einige Interviewfragen beantwortet.
Lieber Herr Schnedler, als wir uns zur ersten Auflage Ihres Buchs „Startup-Recht“ unterhielten, warteten die Märkte auf innovative, technologiegetriebene Ideen. Wie sehen Sie die aktuelle Lage, unter dem Eindruck der Corona-Pandemie?
Die größte Veränderung für die meisten innovativen Startups ist, dass die professionellen Investoren keine neuen Finanzierungen mehr eingehen, da sie wissen, dass ihre Portfolio-Unternehmen ebenfalls Schwierigkeiten haben werden, weitere Investoren zu finden. Die Investoren kalkulieren deshalb nun höhere Summen für die Startups, an denen sie schon beteiligt sind. Abgesehen davon ist die Krise für die meisten innovativen Startups, außer in der Gastro- und Veranstaltungsbranche etc., erst einmal durch die staatlichen Hilfsmittel und rechtlichen Erleichterungen etwas verschoben worden. Das gilt natürlich nicht für die Gastro- und Veranstaltungsbranche und ähnliche Bereiche.
Keines der von mir betreuten Unternehmen musste bisher eine Insolvenz anmelden.
Interessant wird es, wenn die zeitweisen Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht auslaufen, wenn es einen Lock-down geben sollte oder wenn Hilfen und gestundete Mieten samt Zinsen und gestundete Steuer (zurück-) gezahlt werden müssen.
Mit steigenden Risiken wächst gewöhnlich auch der Sicherheitsbedarf. Sind Gründer*innen vorsichtiger geworden? Haben sich ihre Fragen verändert?
Nein, das kann ich nicht feststellen. Es ist vielmehr so, dass Unternehmen im Moment häufig nachvollziehbarer Weise alle Register ziehen: Kurzarbeit wird beantragt, Mieten werden nicht mehr gezahlt, alle Förderungen werden beantragt, Steuervorauszahlungen gestundet.
Dabei berücksichtigen einige Unternehmer nicht, dass beispielsweise die Soforthilfen an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind. Hier kann es schnell um einen strafbaren Subventionsbetrug gehen. Auch bei der Kurzarbeit dürfen die Mitarbeiter nicht einfach „heimlich“ weiterarbeiten. Es bleibt abzuwarten, wie genau der Staat bei diesen Sachverhalten später hinschauen wird. Natürlich müssen Unternehmer später auch die gestundeten Steuern und die Mieten samt Zinsen zurückzahlen.
Welche Fehler gilt es – aus Ihrer Sicht – gerade jetzt und gerade für Unternehmen ohne Rücklagen und ohne Gewinne unbedingt zu vermeiden?
Die Liquidität muss aus gerade genannten Gründen unbedingt im Auge behalten werden.
Auch sollte man bedenken, dass viele der gerade genannten Erleichterungen nur für Unternehmen gelten, die durch die Corona-Krise in eine Schieflage geraten. Das ist wahrscheinlich bei vielen sehr frühen Startups gar nicht der Fall, insbesondere, wenn vom dem Startups noch gar keine Produkte auf dem Markt sind.
Rechtsanwalt Jan Schnedler, LL.M., berät seit vielen Jahren technologieorientierte innovative Startups. 2011 gründete er seine eigene Rechtsanwaltskanzlei. Nebenbei ist er in der Geschäftsführung des Artificial Intelligence Center Hamburg (ARIC) tätig. Er ist Schiedsrichter am Czech Arbitration Court, zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Mentor beim Google Launchpad Accelerator und hat selbst mehrere Startups wie z.B. die Ynicorn GmbH gegründet.
In Ihrem Buch „Startup-Recht“ widmen Sie sich sehr umfassend allen Aspekten rund um Gründung, Unternehmensführung und Unternehmensfinanzierung – und Sie erhielten für die erste Auflage sehr viel Lob. Was ist in der zweiten Auflage des Rechtsratgebers neu hinzugekommen?
Das Buch ist für die 2. Auflage von mir in den letzten drei Jahren in vielen Teilen überarbeitet, aktualisiert und ergänzt worden. Jetzt berücksichtigt der Rechtsratgeber für Startups alle Entwicklungen der letzten Jahre, denn durch die Datenschutzgrundverordnung, das neue Geschäftsgeheimnisgesetz, die Rechtsprechung im Arbeits- und Gesellschafts- und Marken-, Kartell- und Know-How-Recht sowie zur Cookie-Richtlinie und zum neuen Transparenzregister gab es einige Veränderungen.
Des Weiteren habe ich das Buch aber auch um neue Inhalte ergänzt. So habe ich die 10 häufigsten Fehler von innovativen Startups aufgenommen und neue Kapitel zu der Investorengruppe der immer wichtiger werdenden Family Offices und zu Open Content und Creative Commons und Open-Source-Lizenzen aufgenommen.
Erweiterungen gab es auch zur D & O-Versicherung, Insolvenzverwaltern, genderneutralen Stellenbeschreibungen, Urlaubsverfall, einen neuen Abschnitt zu Gesellschafterversammlungen, Home-Office, ICO, IPO, Kartellrecht und Lizenzen, Gesellschafterliste, Pitch-Tipps, Verpflichtung auf das Datengeheimnis und Erteilung von Zeugnissen. Außerdem habe ich die zur Verfügung stehenden Fördermittel aktualisiert und zahlreiche neue Investoren aufgenommen.
„DAS Buch für Rechtsfragen von Startup-Gründern in Deutschland.“
Dr. Felix Gessert, CEO Baquend GmbH
„Super Buch, hätte ich gerne vor meinen Unternehmensgründungen gehabt.“
NIRLUS Engineering AG
Neue Beispielsklauseln, Checklisten, Tipps und Tricks, Links zu Listen und zu Standardverträgen für Startups und zur Klassifizierungsdatenbank für Waren und Dienstleistungen und Musterklausel in Werkstudentenverträge sowie eine umfassende Erweiterung und Systematisierung der Deal-Breaker wurden vorgenommen – also Gründe, die letztendlich dazu geführt haben, dass der Investor von einem Investment abgesehen hat.
Ein hochaktueller, umfassender Rechtsratgeber für Startups, der Gründer*innen vor möglicherweise teuren Fehlern bewahren kann. Herzlichen Glückwunsch dazu und danke für das Gespräch!
Über das Buch
Startup-Recht: Praktischer Leitfaden für Gründung, Unternehmensführung und -finanzierung
Von Jan Schnedler
452 Seiten, 2. Auflage 2020
Print: 39,90 € (D), E-Book: 31,99 € (D)
Inhaltsverzeichnis, Leseprobe und Bestellmöglichkeit unter oreilly.de.
Erhältlich bzw. bestellbar in allen On- und Offline-Buchhandlungen.
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