Startup-Recht: Fragen vor der Gründung klären (Interview)
Firma gründen, Marke anmelden, Verträge mit Investoren aushandeln, Mitarbeiter einstellen: Auf Startups kommen nicht nur sehr viele, sehr unterschiedliche Fragen zu – sie kommen meist auch sehr schnell und geballt. Wer sich nun nicht sofort von Paragrafen und Richtlinien den Wind aus Segeln nehmen lassen will, befragt am besten den Spezialisten. Auch wir tun dies und sprechen heute im oreillyblog mit dem „Anwalt für Startups“, Jan Schnedler. Herr Schnedler, Sie haben für uns gerade das Buch „Startup-Recht“ verfasst. Gelten für Startups denn eigene Gesetze? Nein, für Startups gelten die allgemeinen Gesetze. Manchmal gibt es aber Ausnahmen in den Gesetzen, die das Leben der Startups sogar einfacher machen können. Ein Beispiel sind Erleichterungen beim Kündigungsschutz von Mitarbeitern oder bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen. Letztlich habe ich in der jahrelangen Beratung für Startups festgestellt, dass sich alle Gründer – unabhängig vom konkreten Geschäftsmodell – immer wieder mit den gleichen rechtlichen Fragestellungen aus verschiedenen Rechtsgebieten beschäftigen. Insoweit gibt es schon so etwas wie Startup-Recht, allerdings nicht in einen Startup-Gesetz zusammengefasst, sondern über viele verschiedene Rechtsgebiete verteilt. Und …