Ein Gastartikel von Cathrin Tusche, Online-Marketing-Beraterin und Autorin des Google Analytics-Buchs, das gerade frisch aktualisiert erschienen ist.
Anderthalb Jahre sind seit der ersten Auflage des Google Analytics-Buchs vergangen. Genug Zeit für Google, einige Funktionen zu ergänzen oder zu verändern, etwa bei der Benutzeroberfläche oder im Menü. Hier im oreillyblog stelle ich fünf Änderungen und Neuerungen vor.
1. Aktualisierung der Benutzeroberfläche
Beim oberen Hauptmenü von Google Analytics ist der Menüpunkt „Personalisieren“ in „Anpassung“ umbenannt worden. Das ist sinnvoll, weil in den Berichten der entsprechende Menüpunkt ebenfalls „Anpassen“ heißt. Durch diese Funktion lassen sich Berichte individuell zusammenstellen, wenn die Standardberichte beispielsweise nicht alle Messwerte enthalten, die man erfassen möchte.
Neu hinzugekommen ist ganz oben rechts das Kachel-Icon mit direkten Links zu weiteren Google Produkten wie dem Google Tag Manager oder dem Data-Studio – ein Tool, mit dem sich individuellen Berichten leichter erstellen lassen.
Außerdem lassen sich die diversen Properties und Datenansichten nun besser erreichen. Statt erst die Startseite aufzurufen, kannst du nun direkt über die linke obere Ecke von einer Property zu einer anderen wechseln. Mit einem Klick auf den Pfeil werden zuerst alle Properties, danach alle Datenansichten angezeigt. Das ist vor allem für diejenigen nützlich, die mehrere Google Analytics-Properties betreuen.
Grundsätzlich ist das Google Analytics-Team bemüht, die Arbeit mit dem Tool zu vereinfachen. Daher sind weitere Änderungen an der Nutzeroberfläche geplant, der ein oder andere Bericht wird entfallen oder neue werden hinzukommen. Auch beim Menü werden sich zwar einige Dinge ändern, die grundlegenden Funktionen und Begrifflichkeiten bleiben aber dennoch verfügbar.
Mehr dazu findest du im offiziellen Google Analytics Blog.
Als Einführung in die noch aktuelle Benutzeroberfläche von Google Analytics empfehle ich: http://www.analytics-fuer-einsteiger.de/die-benutzeroberflaeche-von-google-analytics/
2. Die Google Search Console
Die ehemaligen Google Webmaster Tools haben in Google Analytics ein größeres Update erhalten. Damit Google Analytics auf die Daten der Search Console zugreifen kann, ist es nötig, Google Analytics und die Google Search Console miteinander zu verbinden. Suchanfragen aus der Google Search Console, mit denen Nutzer auf die Website kommen, laufen dann in Google Analytics hinein.
Für Zielseiten kombiniert Google nun Impressionen und Klicks mit Daten aus Google Analytics, beispielsweise Sitzungen, Absprungrate und Conversions. So lässt sich anhand der Positionen und Anzahl der Impressionen darauf schließen, welche Seiten der Website einerseits gut gefunden werden und andererseits aber auch zu Conversions beitragen oder für die Nutzer interessant genug sind, dass sie nicht gleich wieder zu den Suchergebnissen zurückspringen. Weiterhin wird leider ein Großteil der Suchanfragen nicht von Google freigegeben, aber das ein oder andere interessante Keyword für die Optimierung der Texte wird sich sicher finden lassen.
So verbindest du die Google Search Console mit Google Analytics: http://www.analytics-fuer-einsteiger.de/google-analytics-mit-der-search-console-verbinden/
3. Mehr Informationen bei den Zielgruppenberichten
Seit diesem Jahr gibt es neben den Berichten „Aktive Nutzer“ und „Kohortenanalyse“ einen weiteren Bericht, der das Nutzerverhalten in den Mittelpunkt rücken soll, nämlich den Bericht „Nutzer-Explorer“.
Sinn und Zweck dieses neuen Berichts ist es, die Customer Journey eines einzelnen wiederkehrenden Nutzers nachzuvollziehen. Dies erfolgt durch anonymisierte Client-IDs. Durch einen Klick auf diese Client-ID erfährt man, wann der Nutzer zum ersten Mal auf die Seite kam sowie mit welchem Gerät und über wie viele Sitzungen er im Anschluss wiederkehrte. Ein weiterer Klick auf eine Zeile zeigt die jeweilige URL mit dem Seitentitel. So lässt sich nachvollziehen, welche Seiten der einzelne Nutzer aufgerufen hat, welche Themen am interessantesten für ihn waren und wie viel Zeit er damit verbracht hat.
Da der Seitentitel bei der Suchmaschinenoptimierung eine sehr wichtige Rolle spielt, ist es sicher gut, sich an dieser Stelle zu vergewissern, dass dieser auch wirklich relevant ist. Es kann nach Seitenaufrufen, Zielvorhaben, E-Commerce und Ereignissen gefiltert werden.
Entdeckst du im Nutzer-Explorer ein typisches Verhaltensmuster deiner Nutzer, beispielsweise das Hinzufügen eines Produkts zum Warenkorb ohne Bestellabschluss, kannst du via Klick auf die entsprechende Checkbox ein so genanntes Segment erstellen. Im Anschluss zeigt der Nutzerbericht alle IDs, die ebenfalls dieses Verhalten aufweisen. Wähle dazu die Checkbox aus, mit der du das Segment nach dem Speichern auf den Bericht „Nutzer-Explorer“ anwenden kannst. Diese Liste könnte für entsprechende Remarketing-Kampagnen in AdWords eingesetzt werden.
4. Eine Property verschieben
Seit kurzem gibt es die Möglichkeit eine Property zu verschieben. Das ist vor allem dann interessant, wenn eine Google Analytics-Property nicht von der eigenen Firma, sondern von einer Agentur unter deren Konto angelegt wurde oder wenn im Vorfeld nicht ganz klar war, wie die verschiedenen Properties organisiert werden sollen. Datenansichten und dazugehörende Assets, wie Dashboards, benutzerdefinierte Berichte, Vermerke, Segmente und Zielvorhaben werden dabei mitkopiert. Auch die Property-Einstellungen bleiben beim Verschieben unverändert.
5. Der datenschutzkonforme Einsatz von Google Analytics
Nach wie vor ist der Einsatz von Google Analytics bei Einhaltung bestimmter vom deutschen Datenschutz mit Google ausgehandelter Vorgaben problemlos möglich.
Außerdem ist Google Analytics seit kurzem gemäß dem EU-US-Datenschutzschild (Privacy Shield Abkommen zwischen der EU und den USA) zertifiziert.
Trotzdem müssen nach wie vor folgende Vorgaben erfüllt sein:
1) Dem Google Analytics Tracking Code muss die sogenannte Anonymisierungsfunktion ga(’set‘, ‚anonymizeIp‘, true);hinzugefügt werden.
2) Es muss ein Vertrag über die Nutzung von Google Analytics mit Google geschlossen werden. Dieser wurde übrigens im September 2016 aktualisiert. Du erteilst durch diese Vereinbarung Google den Auftrag zur Verarbeitung der Daten der Websitebesucher. Falls du diesen Vertrag vor September 2016 schon unterschrieben hattet, empfiehlt es sich, diesen noch einmal auszudrucken, zu unterschreiben und in zweifacher Ausfertigung an Google zu schicken. Den Vertrag findest du hier: https://static.googleusercontent.com/analytics/terms/de.pdf .
3) Die Datenschutzerklärung muss angepasst werden.
4) Eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Erfassung der Daten muss eingeräumt werden.
Wie der Datenschutz mit dem Content Management System WordPress umgesetzt werden kann, kannst du hier nachlesen. Ausführliche Informationen zum Thema Google Analytics und Datenschutz bietet Dr. Thomas Schwenke in diesem Artikel. Weitere Informationen zu den Neuerungen habe ich hier aufgeschrieben.
Fazit
Oft sind Aktualisierungen in Google Analytics nur klein, weil beispielsweise nur Begriffe angepasst werden. Allerdings bieten manche neuen Berichte – wie der neue Nutzer-Explorer – weitere Einblicke und neue Analysemöglichkeiten. Viele Einstellungsmöglichkeiten muss man auch erst einmal ausprobieren, um herauszufinden, wie relevant die Daten für das Unternehmen sind. Wichtig ist es aber, trotzdem immer ein Analyseziel zu definieren, um nicht zu viel Zeit zu verschwenden.
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