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Ein paar Bemerkungen zum Leistungsschutzrecht

Am vergangenen Freitag hat das kontrovers diskutierte Leistungsschutzrecht, das Verlage vor unlauterer Ausbeutung durch Suchmaschinen schützen soll, den deutschen Bundestag passiert. Auch wenn das von CDU und FDP initiierte Gesetz recht vage geraten und außerdem noch gar nicht in Kraft ist (dafür ist zusätzlich die Zustimmung des Bundesrats nötig), sorgt es schon jetzt für reichlich Verwirrung und Angst vor Abmahnungen. Diverse Blogger und Social-Media-Aktivisten haben darüber hinaus angekündigt, fortan die Seiten größerer Verlagshäuser aus Protest gar nicht mehr zu verlinken. Wir wollen an dieser Stelle nicht zu tief in die Debatte einsteigen, unseren Medienpartnern, Lesern und Kollegen allerdings Folgendes versichern: O’Reilly steht für umfassende Vernetzung, freie Recherche und die Möglichkeit, Teaser/Taglines/Textpassagen u.ä. zu aggregieren. Wir freuen uns sehr darüber, wenn unsere Bücher, Blogbeiträge oder Präsentationen in Auszügen zitiert, verlinkt oder gefeatured werden, gerne auch bei Diensten wie paper.li oder Bloglines (Pressetexte & Produktinfos fallen ohnehin nicht unter das LSR). Dafür ist keine extra Zustimmung des Verlags nötig. Gegen Multiplikatoren/Aggregatoren/Journalisten/Rezensenten, die wie oben beschrieben arbeiten, gehen wir weder juristisch vor, noch verlangen wir Geld von ihnen. …